Eine digital signierte Rechnung ist eine Rechnung, die eine digitale Signatur enthält. Die digitale Signatur gewährleistet, dass die Rechnung vom Absender stammt und nicht nachträglich verändert wurde. Digital signierte Rechnungen entsprechen den Anforderungen des § 14 Nr. 3 Ziff. 1 UStG und berechtigen dementsprechend zum Vorsteuerabzug.
Bitte beachten Sie:
Bei einer digital signierten Rechnung handelt es sich um ein urkundliches Dokument, das wie gedruckte Rechnungen zur Vorlage beim Finanzamt archiviert werden muss. Wenn Sie eine digital signierte Rechnung erhalten, müssen Sie hierbei die digital signierte Datei archivieren.
Vertragspartner, die als Firmenkunden geführt werden und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können digital signierte Rechnungen erhalten.
Firmenkunden von domain*go, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Rechnungen mit digitaler Signatur erhalten. Um diese Option zu aktivieren, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Alle Rechnungen, die nach der Aktivierung erstellt werden, werden digital signiert. Auf der Rechnung und in der Rechnungs-E-Mail ist dann eine Information mit dem Hinweis auf die digitale Signatur enthalten.
Die digital signierten Rechnungen können Sie unter https://ssl.domaingo.de/signaturcheck/ verifizieren. Hilfe zum SignaturCheck erhalten Sie in der Anleitung für den SignaturCheck.
1) Kunden werben Kunden:
Sie werben als domain*go Kunde Neukunden, die bislang noch kein Webhosting-Paket bei domain*go hatten, für einen der "power"-Tarife. Bestehen gleichzeitig mindestens drei dieser Verträge, erhalten Sie Ihren bisherigen Webhostingaccount ab dem folgenden Abrechnungszeitraum kostenlos. Sollte sich die Anzahl der von Ihnen geworbenen Verträge auf unter drei reduzieren, informieren wir Sie per E-Mail. Erst nach Ablauf des nächsten Abrechnungszeitraums bezahlen Sie dann für Ihr Webhosting-Paket wieder den regulären Preis, bis die Voraussetzungen eventuell erneut vorliegen.
